Wie Mutterschaftsgeld 2017 beantragen?
Das Mutterschaftsgeld wird an Mütter ausgezahlt, um sie finanziell zu unterstützen, während sie sich um ihre Kinder kümmern. Die Zahlungen werden in der Regel 14 Wochen, in Ausnahmefällen bis zu 18 Wochen ausgezahlt und sollen als Ersatz für den Lohn dienen, den die Mutter in dieser Phase in der geregelten Arbeit verdient hätte. Viele schwangere Frauen fragen sich dennoch, wie das Mutterschaftsgeld 2017 beantragt werden muss.
Grundsätzlich brauchen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme, in dem diese den errechneten Geburtstermin bestätigen. Diese Bescheinigung erhalten Sie frühestens in der 33. Schwangerschaftswoche. Daneben stellt Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel ein Formular zur Verfügung, das Sie ausfüllen müssen. Beide Dokumente werden bei der Krankenkasse eingereicht. Maximal zahlt die Krankenkasse 13 EUR pro Tag, die restlichen Zahlungen erhält die werdende Mutter vom Arbeitgeber, sodass diese den gleichen Lohn erhält wie vor der Schwangerschaft. Auch der Arbeitgeber benötigt die Bescheinigung über den voraussichtlichen Termin der Entbindung. Dies gilt allerdings nur für gesetzlich versicherte Mütter – Frauen, die privat versichert sind, erhalten keinen Zuschuss von der Krankenkasse. Das Bundesversicherungsamt zahlt lediglich einmalig 210 Euro, die Zahlungen des Arbeitgebers werden aber ebenso berechnet wie bei einer gesetzlich versicherten Schwangeren. Auch geringfügig Beschäftigte, die schwanger werden, können als Einmalzahlung bis zu 210 Euro erhalten.
Ab der 33. Schwangerschaftswoche können Sie sich also um die Beantragung des Mutterschaftsgeldes kümmern. Zwar werden diese Leistungen teilweise rückwirkend gezahlt, allerdings sollten Sie sich dennoch schon früh genug um alle nötigen Dokumente und Unterlagen kümmern: So vermeiden Sie Stress und finanzielle Engpässe vor und nach der Geburt.
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