Wie Erziehungsgeld beantragen?
Das Erziehungsgeld wurde in Deutschland an Eltern ausgezahlt, deren Kinder zwischen dem 1. Januar 1986 und dem 31. Dezember 2006 zur Welt kamen. Es sollte Eltern unterstützen, die aufgrund der Geburt des Kindes kürzer traten, um sich um das Kind zu kümmern. Ab dem 1 Januar wurde es durch das Elterngeld ersetzt – das Erziehungsgeld selbst gibt es unter diesem Begriff also nicht mehr. In wenigen Bundesländern wird es lediglich als ergänzende Leistung an das Elterngeld gezahlt.
Das Erziehungsgeld wurde in dieser Zeitspanne nur an einen Elternteil ausgezahlt, der in einer Teilzeitstelle nicht mehr als 30 Stunde in der Woche arbeitete, Schüler und Studenten waren jedoch daran nicht gebunden: Sie durfte ihre Ausbildung geregelt nachgehen und mussten die Zeiten nicht reduzieren. Das Erziehungsgeld wurde anfangs zehn Monate lang gezahlt, später ein Jahr, zuletzt bis zu zwei Jahre. Auch die Höhe variierte währenddessen: Zu Anfang betrug der Zuschuss 600 D-Mark, am Ende betrug die höchstmögliche Zahlung 450 EUR. Wie das Erziehungsgeld beantragt wurde, war im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt. So musste man sich bei der Antragstellung zum Beispiel entscheiden, ob man zwei Jahre lang monatlich 300 oder ein Jahr lang 450 EUR im Monat erhalten wollte. Der Antrag konnte bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gestellt werden.
Auch heute noch gibt es in einigen Ländern das Erziehungsgeld, allerdings in abgeänderter Form: So werden in Thüringen beispielsweise Leistungen in Form des Erziehungsgeldes bezahlt, allerdings nur über 12 Monate und in geminderter Höhe von 150 EUR. Es gilt hier als Anschlussleistung an das Elterngeld. Das ausgefüllte Formular muss in solchen Fällen an die zuständige Gemeinde gesendet werden.
Ähnlich wie das Erziehungsgeld soll auch das Elterngeld die Gründung einer Familie unterstützen und dadurch entstehende Nachteile – wie ein geringeres Einkommen – ausgleichen. Es kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes erhalten werden und wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt werden. Die Antragsstellung läuft ähnlich ab wie beim Erziehungsgeld, jedoch muss beim Elterngeld angegeben werden, für welche Monate die Transfer- und Entgeltersatzleistung bezogen und beantragt wird.
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