Wer kann alles Stammzellen spenden?
Stammzellen aus Nabelschnurblut – eine unkomplizierte Art der Spende
Stammzellen aus Nabelschnurblut zu spenden, ist eine unkomplizierte und sehr nützliche Maßnahme. Bei Stammzellen handelt es sich um junge undifferenzierte Zellen, die sich in verschiedene Zelltypen oder Gewebe entwickeln können. Sie sind insbesondere im Nabelschnurblut vorhanden und können kurz nach der Geburt völlig schmerzfrei aus der bereits abgetrennten Nabelschnur entnommen werden. Mithilfe der Kryokonservierung werden die Stammzellen bei ca. -180 ° C in flüssigem Stickstoff eingefroren, was den Alterungsprozess und negative Umwelteinflüsse auf die Zellen verhindert. Somit stehen sie – je nachdem ob Sie sich für eine private Einlagerung oder eine Stammzellspende entscheiden – als Ressource zur Verfügung. Bei der privaten Einlagerung werden die Stammzellen gezielt für Ihr eignes Kind aufbewahrt, sodass sie ihm im Krankheitsfall im Kindesalter oder im späteren Leben zur Verfügung stehen. Entscheiden Sie sich hingegen für eine Spende Ihrer Stammzellen, so kann zwischen gerichteter und anonymer Spende unterschieden werden. Die gerichtete Stammzellspende bietet die Möglichkeit, einem erkrankten Familienmitglied Stammzellen aus Nabelschnurblut zukommen zu lassen. Die Chance einer Heilung ist bei eng verwandten Familienangehörigen deutlich höher. Wählen Sie hingegen die anonyme Stammzellspende, so schenken Sie Ihre Stammzellen einer öffentlichen Stammzellenbank, die diese wirtschaftlich weiter verwertet/verkauft und im Falle einer Übereinstimmung dem Bedürftigen zukommen lässt. Bereits heutzutage werden diverse Erkrankungen wie beispielsweise Leukämie mithilfe einer Stammzelltransplantation behandelt.
Voraussetzungen der Stammzellspende aus Nabelschnurblut
Grundsätzlich ist jede gesunde schwangere Frau zur Nabelschnurblutspende geeignet, sofern sie zum Zeitpunkt der Geburt volljährig ist. Die Schwangerschaft sollte jedoch ohne weitere Komplikationen verlaufen sein. Die Bundesärztekammer (BÄK) schreibt weiterhin in ihren Richtlinien vor, welche Ausschlusskriterien gegen eine Spende von Stammzellen aus Nabelschnurblut sprechen (Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus Nabelschnurblut). Dazu gehören unter anderem schwere Komplikationen in der Spätschwangerschaft, Frühgeburten, Fehlbildungen des Neugeborenen, Infektionskrankheiten oder Suchterkrankungen der Schwangeren, genetische Erkrankungen innerhalb der Familie sowie Schwangerschaften, die auf einer anonymen Samenspende oder Eizellspende beruhen. Sofern ein Kriterium oder mehrere Kriterien auf Sie zusprechen, informieren Sie sich bitte genauer und ziehen bestenfalls einen Arzt hinzu.
Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank.: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de
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