Wer bezahlt die Hebamme?
Wer zahlt die Hebammenbetreuung und Hebammenleistungen?
Hebammen sind in der Schwangerschaft eine wichtige Ansprechpartnerin und für viele Frauen unverzichtbar. Sie unterstützen, beraten, führen Vorsorgeuntersuchungen durch und stehen Ihnen auch nach der Schwangerschaft zur Seite. Doch wer zahlt die Betreuung durch eine Hebamme und die zugehörigen Hebammenleistungen? Eine gute Nachricht: Die Kosten der Hebammenbetreuung vor und nach der Schwangerschaft werden vollständig von der Krankenkasse übernommen. Dazu zählen auch die Vorsorgeuntersuchungen, mit Ausnahme von Ultraschall, die von der Hebamme durchgeführt werden können. Auch die von Hebammen geleiteten Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse werden von der Krankenkasse gezahlt, sofern diese von einer Hebamme geleitet werden. Die Betreuung durch eine Hebamme wird von der Krankenkasse übrigens auch im Falle einer Fehlgeburt übernommen, die Ihnen in dieser Zeit unterstützend zur Seite steht.
Welche Hebammenleistungen Sie selbst zahlen müssen
Nicht alle Hebammenleistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Eine Kostenübernahme ist stark von der jeweiligen Krankenkasse und von der Notwendigkeit bestimmter Leistungen abhängig. Manche Hebammen bieten bei Schwangerschaftsbeschwerden bestimmte Naturheilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie an, die als Sonderleistungen nicht zwangsläufig von der Krankenkasse gezahlt werden. Bei Geburtsvorbereitungskursen besteht zudem häufig die Möglichkeit, dass Ihr Partner Sie an ausgewählten Terminen begleitet. Diese Leistung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und muss somit als Eigenanteil selbst gezahlt werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Sie und Ihr Partner bei der gleichen Krankenkasse versichert sind. Häufig bieten Hebammen nach der Geburt auch Kurse zur Säuglingspflege an, die kein Bestandteil des Geburtsvorbereitungskurses ist und von Ihnen zusätzlich gebucht werden muss. Zudem können Kosten bei einer Rufbereitschaft auf Sie zukommen, wenn Sie Ihre persönliche Hebamme als Beistand bei der Geburt wünschen. Dabei handelt es sich um eine Pauschale von ca. 200 bis 300 €, die Sie an Ihre Hebamme zahlen. Bedenken Sie jedoch, dass nicht alle Geburtskliniken eine persönliche Hebamme dulden und stattdessen mit Ihren eigenen Hebammen oder einer Auswahl an Beleghebammen arbeiten. Dies sollten Sie bei der Wahl Ihrer Geburtsklinik in Erfahrung bringen, sofern es für Sie von Relevanz ist.
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