Was Hebamme fragen?
Was Sie Ihre Hebamme in der Schwangerschaft fragen können
Grundsätzlich gilt: Fragen Sie was Ihnen auf dem Herzen liegt. Bei allen Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt, Schwangerschaftsbeschwerden oder Stillen wird Ihnen Ihre Hebamme beratend zur Seite stehen. Eine gute Hebamme hat für alle aufkommenden Fragen Verständnis und wird sich bemühen, Ihnen Ihre Fragen so gut wie möglich zu beantworten. Schließlich handelt es sich hier um ein Gespräch von Frau zu Frau, sodass Sie Ihre Hebamme auch für Sie unangenehme Fragen stellen können. All dies gehört rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt dazu, insbesondere wenn es sich um Ihre erste Schwangerschaft handelt. Sie können Ihrer Hebamme somit auch Fragen stellen, die Sie bei Ihrem möglicherweise männlichen Frauenarzt nicht ansprechen möchten. Dazu gehören nicht nur medizinische Fragen, sondern auch Ängste und Sorgen, die Sie beschäftigen. Eine Hebamme sollte für Sie während der Schwangerschaft eine Vertrauensperson und Ansprechpartnerin sein, weshalb eine gute Sympathie zwischen Ihnen und Ihrer Hebamme sehr wichtig ist. In der Regel führen Hebammen Hausbesuche durch, jedoch können Sie Ihre Hebamme bei wichtigen Fragen auch telefonisch erreichen.
Wichtige Fragen an eine Hebamme
Neben allen Fragen, die Sie rund um das Thema Schwangerschaft beschäftigen, sollten Sie natürlich auch relevante Fragen der Hebammenbetreuung und Hebammenleistungen erfragen. Dazu gehören die zeitlichen Abstände der Besuche, ob Sie Hausbesuche oder Praxisbesuche wünschen, eine telefonische Erreichbarkeit, anfallende Vorsorgeuntersuchungen, Ersatz bei Krankheitsausfall sowie die Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs. Weiterhin sollten Sie abklären, wie lange Sie eine Betreuung durch Ihre Hebamme wünschen. Es ist üblich, dass Hebammen Sie auch im Wochenbett, also die Zeit nach der Geburt, zu Hause besuchen und sie unterstützen. Sofern Sie dies nicht wünschen, sollten Sie dies mit Ihrer Hebamme abklären. Interessant ist zudem, ob Ihre Hebamme über gewisse Zusatzqualifikationen verfügt. In diesem Fall könnten Sie von diesen Leistungen Gebrauch machen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden mittels Naturheilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie handeln. Bedenken Sie jedoch, dass diese Hebammenleistungen nicht zwangsläufig von der Krankenkasse übernommen werden. Sofern Sie Ihre persönliche Hebamme bei der Geburt an Ihrer Seite wünschen, sollten Sie sich über eine Rufbereitschaft und die anfallenden Kosten austauschen. Dabei handelt es sich meist um eine Pauschale von ca. 200-300 €, die Sie an Ihre Hebamme zahlen, damit diese Ihnen auf Abruf zur Verfügung steht. Dies sollten Sie zudem mit Ihrer Geburtsklinik abklären, da nicht alle Kliniken mit freiberuflichen Hebammen zusammenarbeiten.
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