Was darf man in der Schwangerschaft nicht?

 

Sport, Solarium und Flugreisen in der Schwangerschaft

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Viele Schwangere sind der Ansicht, dass Sport in der Schwangerschaft nicht gut für das Kind sei. Dies ist jedoch ein Irrglaube: Solange Sie eine unkomplizierte Schwangerschaft durchlaufen, ist eine regelmäßige sportliche Betätigung sogar sehr gesund für Körper und Geist. Selbst Ausdauertraining wie Fahrradfahren oder Walking stellen kein Risiko dar und können von Schwangeren problemlos ausgeübt werden. Sie sollten sich jedoch nicht überschätzen und keinen Extremsport betreiben. Sportarten mit stark hüpfenden Bewegungen wie Reiten oder Ski-Fahren sollten in der Schwangerschaft besser nicht ausgeübt werden, um keine vorzeitige Plazentaablösung zu riskieren. Leichtes Krafttraining, Yoga oder Pilates sind hingegen sehr beliebte Sportarten in der Schwangerschaft. Häufig besitzen Fitnessstudios integrierte Solarien. Den Besuch eines Solariums sollten Sie in der Schwangerschaft besser meiden, dies gilt auch für intensives Sonnenbaden in der freien Natur. Die Hormone spielen während der Schwangerschaft verrückt, sodass intensive UV-Strahlung braune Pigmentflecken im Gesicht verursachen kann. Wenn Sie dennoch in die Sonne oder generell in den Urlaub fliegen möchten, steht dem allerdings nichts im Weg. Auch Schwangere können mit dem Flugzeug verreisen, sofern die Schwangerschaft ohne Komplikationen verläuft. Einige Airlines befördern Schwangere jedoch nur bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche. Danach ist Schwangeren eine Reise mit dem Flugzeug nicht mehr gestattet, um negative Auswirkungen durch den Druck und das lange Sitzen (Thromboserisiko) zu verhindern. Empfehlenswert ist eine Flugreise zwischen der 14. und 27. Schwangerschaftswoche, um die Übelkeit in der Frühschwangerschaft zu umgehen. Vorsicht ist jedoch bei einem Urlaub im Malariagebieten geboten.

Hausarbeit, körperliche Belastung auf der Arbeit und Arztbesuche in der Schwangerschaft

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Bei der Hausarbeit gilt: Schweres Heben und das Betreten einer Leiter oder anderen erhöhten Gegenständen sind für Sie aus Sicherheitsgründen tabu. Dies ist auch auf der Arbeit der Fall, wenn Sie beispielsweise als Verkäuferin etwas aus dem Lagerregal holen wollen. Zudem dürfen Sie ab dem 6. Schwangerschaftsmonat nicht länger als vier Stunden täglich auf der Arbeit stehen. Ihr Arbeitgeber hat diese Vorschriften einzuhalten und muss Ihnen zudem ausreichend Sitzmöglichkeiten bieten. Weiterhin ist es schwangeren Arbeitnehmerinnen ab dem 3. Schwangerschaftsmonat nicht mehr gestattet, öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Taxen oder Flugzeuge zu steuern. Auch Nachtarbeit sowie die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen sind Schwangeren in der Regel nicht erlaubt. Bei Arztbesuchen werden Sie häufig gefragt, ob Sie aktuell schwanger sind, da eine Schwangerschaft bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen verbietet. Dies ist beispielsweise beim Röntgen der Fall. Zudem kommt die Einnahme vieler Medikamente in der Schwangerschaft für Sie nicht infrage.

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