Wann 1. Vorsorgeuntersuchung Schwangerschaft?
Erste Vorsorgeuntersuchung mit Ultraschall in der Schwangerschaft
Wurde Ihre Schwangerschaft vom Arzt bestätigt, erfolgt zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche der erste Ultraschall im Rahmen der ersten Vorsorgeuntersuchung. Insgesamt sind drei Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft vorgesehen, die von der Krankenkasse gezahlt werden. Treten Komplikationen auf, kann der Arzt mehrere Ultraschalluntersuchungen durchführen. Vorsorgeuntersuchungen dienen in erster Linie zur ärztlichen Kontrolle Ihrer Schwangerschaft und der Entwicklung Ihres Kindes. Die erste Ultraschalluntersuchung wird in der Regel vaginal durchgeführt, da zu diesem Zeitpunkt bessere Bilder als durch die Bauchdecke entstehen. Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung kontrolliert Ihr Gynäkologe die Scheitel-Steiß-Länge, die Lage, Bewegungen und Herzaktivität Ihres Kindes. Es kann zudem festgestellt werden, ob es sich um eine Einlings-, Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaft handelt und ob die Organe, das Gehirn und die Gliedmaßen richtig entwickelt sind. Für viele werdende Mütter ist der erste Ultraschall ein sehr aufregender Moment, da bereits die Herzaktivität und erste leichte Bewegungen des Babys sichtbar sind. Das Geschlecht Ihres Kindes kann Ihnen frühestens Ende der 12. Schwangerschaftswoche mitgeteilt werden. Selbst bei einem Verdacht darf Ihr Arzt Ihnen das Geschlecht aus gesetzlichen Gründen vorher nicht mitteilen (§15 Gendiagnostikgesetz). So sollen Abtreibungen aufgrund eines unerwünschten Geschlechts verhindert werden.
Zweite und dritte Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
Der zweite große Ultraschall im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung ist zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche angesetzt. Der Ultraschall wird von nun an über die Bauchdecke der Mutter durchgeführt. Die zweite Vorsorgeuntersuchung dient in erster Linie der Ermittlung der biometrischen Daten des Kindes. Sie haben die Möglichkeit, zusätzlich die körperliche Entwicklung Ihres Kindes überprüfen zu lassen. Dabei wird Ihr Kind auf jegliche Auffälligkeiten untersucht. Die dritte und somit letzte große Vorsorgeuntersuchung erfolgt zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Hier werden insbesondere die Lage des Kindes, sein Wachstum sowie die vorhandene Fruchtwassermenge untersucht. Nimmt Ihr Kind die Geburtsposition nicht ein, kann Ihr Arzt weitere Ultraschalluntersuchungen ab der 36. Schwangerschaftswoche anordnen. Alle Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen werden in Ihrem Mutterpass festgehalten.
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