Wann 1. Screening Schwangerschaft?

 

Ersttrimesterscreening in der Schwangerschaft

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Das Ersttrimesterscreening wird Ihnen in der Regel bei Ihrem ersten Arztbesuch in der Schwangerschaft angeboten. Diese Leistung wird nicht von der Krankenkasse gezahlt und muss daher von Ihnen selbst übernommen werden. Doch was passiert beim Screening und lohnt sich diese Untersuchung? Mithilfe des Ersttrimesterscreenings sollen Chromosomenstörungen wie Trisomie 21 (Down Syndrom) entdeckt werden. Hierfür wird die Nackenfaltentransparenz des Kindes mittels Ultraschall untersucht. Hat sich unter der Nackenfalte des Kindes viel Flüssigkeit gesammelt, die auf dem Ultraschall als dunkle Linie erkennbar ist, kann eine Chromosomenstörung vorliegen. Zur Ermittlung des Risikos wird zudem das Alter der Mutter miteinberechnet, wobei das Risiko einer Chromosomenstörung mit zunehmendem Alter der Mutter ansteigt. Des Weiteren werden freies β-hCG (Untereinheit des Schwangerschaftshormons HCG) und PAPP-A (Eiweiß) bei der Untersuchung bestimmt, die in die Risikoberechnung miteinfließen. Das Ersttrimesterscreening findet zwischen der 11. und 13. Schwangerschaftswoche statt und wird normalerweise direkt bei Ihrem Gynäkologen durchgeführt. Sie sind schwanger?

Wie sinnvoll ist das Ersttrimesterscreening in der Schwangerschaft?

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Das Ersttrimesterscreening in der Schwangerschaft kann einen wichtigen Beitrag zur Bestimmung einer Chromosomenstörung Ihres Kindes leisten. Eine auffällige Nackenfaltentransparenz muss jedoch nicht zwangsläufig mit einer Chromosomenstörung verbunden sein. Ob diese tatsächlich vorliegt, kann nur durch weiterführende invasive Untersuchungen ermittelt werden. Dabei kann es sich um eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Chorionzottenbiopsie, also eine Punktion des Mutterkuchens, handeln. Mithilfe einer Hohlnadel werden Zellen durch die Bauchdecke der Mutter entnommen. Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, dass dabei das Risiko einer Fehlgeburt besteht. Wichtig zu wissen ist zudem, dass der Großteil der Kinder mit einer auffälligen Nackenfalte einen normalen Chromosomensatz hat und weiterführende Untersuchungen somit mehr Schaden als Nutzen anrichten können. Weiterhin sind die Ergebnisse des Screenings nicht immer eindeutig, sodass bei einem negativen Ergebnis weiterhin die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Kind mit einer Chromosomenstörung zur Welt kommt und andersrum. Ob Sie ein Ersttrimesterscreening durchführen möchten, liegt ganz bei Ihnen. Sie sollten das Schaden-Nutzen-Risiko für sich abwägen und gegebenenfalls mit Ihrem Arzt darüber sprechen.

Sie sind schwanger? – Rufen Sie uns kostenfrei an und informieren Sie sich bei der Deutschen Stammzellenbank: 0800-3223221 oder info@deutsche-stammzellenbank.de

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