Wann erkennt man das Geschlecht in der Schwangerschaft?
Geschlechtsbestimmung per Ultraschall in der Schwangerschaft
Der Moment der Geschlechtsbestimmung ist für viele werdende Eltern ein besonderes Erlebnis und viele fiebern dem Tag der Ultraschallkontrolle, auch als „Outing“ bezeichnet, entgegen. Das Geschlecht Ihres Kindes ist bereits zum Zeitpunkt der Befruchtung festgelegt und hängt mit den Chromosomen des Mannes zusammen. Die Eizellen der Frau beinhalten je ein X-Chromosom, während die Spermien des Mannes ein X-Chromosom oder ein Y-Chromosomen enthalten können. Kommt es zur Kombination XX ist das Geschlecht weiblich, bei der Kombination XY männlich. Die Wahrscheinlichkeit von Junge oder Mädchen liegt bei 50:50, wobei keine Möglichkeit der Einflussnahme besteht. Ihr Gynäkologe kann das Geschlecht Ihres Kindes bei der ersten Vorsorgeuntersuchung noch nicht bestimmen. Das liegt daran, dass sich Jungen und Mädchen bis zur 7. Schwangerschaftswoche noch identisch entwickeln. Erst danach bilden sich die Geschlechtsorgane, wobei die Hoden beim Jungen sich als erstes entwickeln und Hormone die Ausbildung weiblicher Geschlechtsmerkmale verhindern. Beim Mädchen entwickeln sich die Eierstöcke hingegen erst ab der 10. Schwangerschaftswoche. Etwa ab der 11. Schwangerschaftswoche kann der Arzt per Ultraschall eine Art Wölbung erkennen, aus der sich die Geschlechtsorgane entwickeln. Je nach Auswölbung ist eine erste Geschlechtsbestimmung möglich, die allerdings noch nicht eindeutig ist und Ihnen hier noch nicht mitgeteilt wird. Ihr Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Geschlecht Ihres Kindes bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche geheim zu halten (§15 Gendiagnostikgesetz). So sollen Abtreibungen aufgrund des Geschlechts verhindert werden. Zudem lassen sich ab der 13. Schwangerschaftswoche ohnehin erst eindeutigere Aussagen treffen. Die Wahrscheinlichkeit einer Treffgenauigkeit steigt mit voranschreitender Schwangerschaft. In der Regel wird Ihnen das Geschlecht Ihres Kindes bei der zweiten Ultraschalluntersuchung, die zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche stattfindet, mitgeteilt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihr Baby günstig liegt und einen Blick zulässt. Andernfalls müssen Sie sich noch ein wenig gedulden und Ihre nächste Vorsorgeuntersuchung zur Geschlechtsbestimmung abwarten.
Geschlecht bestimmen oder überraschen lassen?
Ob Sie das Geschlecht Ihres Kindes vorab erfahren möchten oder sich überraschen lassen wollen, liegt ganz bei Ihnen. Dass nur ein Partner vom Geschlecht des Kindes weiß, ist meist schwer durchzuhalten, da sich versehentliche Bemerkungen nicht immer vermeiden lassen. Sie sollten sich daher vorab gemeinsam entscheiden, das Geschlecht bestimmen zu lassen oder es auf eine Überraschung hinauslaufen zu lassen. Der Vorteil einer Geschlechtsbestimmung liegt sicherlich darin, dass Sie sich gezielt auf Ihr Kind vorbereiten können. Sei es bei der Wahl des Namens, der Einrichtung des Kinderzimmers oder dem Kauf von Kleidung. Andernfalls müssen Sie hier zunächst neutral bleiben und können erst nach der Geburt mit der Individualisierung beginnen. Zudem fühlen sich werdende Mütter meist sehr eng mit Ihrem Kind verbunden und möchten es gerne beim Namen nennen. Hier kann eine Bestimmung des Geschlechts möglicherweise eine noch engere Bindung schaffen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass die Geschlechtsbestimmung nicht immer eindeutig ist und es sein kann, dass Sie nach der Geburt doch das andere Geschlecht in den Armen halten. Viele Mütter kommen mit dieser Situation nicht so schnell zurecht, was sicherlich einen Nachteil der Geschlechtsbestimmung darstellt. Sofern Sie mit einer solchen Überraschungen nicht so gut umgehen können, wäre dies vielleicht in Hinweis, mit der Bestimmung des Geschlechts bis zur Geburt zu warten.
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