Wie Erziehungsgeld 2017 beantragen?


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Das Erziehungsgeld gibt es in seiner ursprünglichen Form nicht mehr in Deutschland. Nur in einigen Bundesländern wird es noch ausgezahlt jedoch in abgeänderter Form. Der Sinn dieser Zuschüsse hat sich allerdings nicht verändert: Weiterhin dient es als Unterstützung für Mütter, die sich auf die Erziehung des Kindes konzentrieren.

Wie das Erziehungsgeld 2017 beantragt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland und der zuständigen Gemeinde ab. Grundsätzlich muss der Antrag bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gestellt werden. In Form des Landeserziehungsgeldes können Mütter die Zusatzleistung beispielsweise in Bayern oder Thüringen beantragen. Dazu stellen beispielsweise das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Mütter aus Bayern online einen Antrag zur Verfügung, den diese downloaden und ausfüllen können. Danach senden sie das Dokument zu der zuständigen Regionalstelle. Eine Beantragung in Bayern ist frühestens ab dem neunten Monat nach der Geburt des Kindes möglich. In Thüringen wird das Erziehungsgeld bei der zuständigen Gemeinde beantragt, aber auch hier sind die nötigen Formulare problemlos erhältlich. Auch Sachsen unterstützt Mütter, die ihre Kinder selbst pflegen: Hier können die Zahlungen im zweiten oder dritten Lebensjahr des Kindes erhalten werden.

Ob Sie die Transfer- und Entgeltersatzleistungen in Ihrem individuellen Fall beziehen können und in welcher Höhe Sie diese erhalten, erfahren Sie in der Regel beim zuständigen Amt.

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